Covid-19 Sonderregelungen
Aktuelle Informationen
Wichtig: Auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Schulgebäuden ist das Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske) für alle verpflichtend!
Hygieneplan verkürzt Berufsschule und Internat ab 01.09.2020.pdf (165 KiB)
Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Lehrkraft. Die Kontaktdaten der Lehrkräfte finden Sie unten im Abschnitt der jeweiligen Berufsschule.
Das Sekretariat ist nur eingeschränkt erreichbar. Bitte nutzen Sie die Mailadresse: info@st-michaelswerk.de
Berufsschule in Grafenwöhr
Ab Montag, 08.11.2021, gilt wieder im gesamten Gebäude die Maskenpflicht (mind. medizinische Maske). Dies gilt auch am Sitzplatz während des Unterrichts!
Wichtig: Außerhalb des Klassenzimmers gilt weiterhin das Abstandsgebot!
Unterlagen/Lehrerliste Grafenwöhr.pdf
Berufsschule in Regensburg
Ab Montag, 08.11.2021, gilt wieder im gesamten Gebäude die Maskenpflicht (mind. medizinische Maske). Dies gilt auch am Sitzplatz während des Unterrichts!
Achtung: Auf dem gesamten Schulgelände, im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (mindestens medizinische Maske)!
Wichtig: Außerhalb des Klassenzimmers gilt weiterhin das Abstandsgebot!
Unterlagen/Lehrerliste Regensburg.pdf
Information zur Testpflicht
Aktuell dürfen unabhängig vom Inzidenzwert in der jeweilgen Region nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die einen negativen Covid-19 Test vorweisen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des bayerischen Kultusministeriums.
Ein gültiger Nachweis wird erbracht durch:
- Durchführung eines Schnelltests vor Unterrichtsbeginn in der Schule unter Aufsicht
oder
- Nachweis eines Antigenschnelltests oder PCR-Tests, welcher innerhalb der letzten 24 bzw, 48 Stunden durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wurde. Diese Tests werden in den Testzentren, bei Ärzten und anderen Stellen durchgeführt. Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums.
Achtung: Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus!
Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, sich nicht den erforderlichen Tests unterziehen und deshalb nicht am Unterricht teilnehmen können, verletzten damit ihre Schulpflicht.
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)
Der Unterrichtsbetrieb in der SVE Grafenwöhr und SVE Vohenstrauß beginnt am 08.11. wieder in voller Präsenzform. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
SVE Vohenstrauß: mraab@sfz-vohenstrauss.de
SVE Grafenwöhr: ademleitner@sfz-eschenbach.de
Internat
Das Berufsschulinternat Grafenwöhr ist ab 08.11.2021 wieder geöffnet.
Wichtig: Im gesamten Internatsgebäude ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend!
Zusätzliche Internatsregeln während der Corona Pandemie.pdf (147 KiB)
Allgemeine Hinweise
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Der Zutritt zu unseren Gebäuden ist weiterhin für Dritte, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schülern, die derzeit nicht beschult werden, nicht gestattet.
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Anmeldungen zur Berufsschule und Schulvorbereitenden Einrichtungen sind vorerst nur per Post möglich.
- Achtung: Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Nutzung mindestens einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichend!
Wir werden Sie auf unserer Homepage über die weitere Entwicklung informieren.
gez.